Bilanz:Mettmann verfügt (noch) über viel historische Bausubstanz. Als Ergebnis der kulturellen Entwicklung dieser Stadt sind historische Einzelgebäude und Bauensembles verschiedenster Baustile und Epochen für all jene, welchen diese Stadt eine Heimat ist, identitätsstiftend. Darüber hinaus wird auch das Image Mettmanns nicht zuletzt durch seine alten Bauwerke entscheidend mitbestimmt. Strukturen des mittelalterlichen Wegenetzes, der geschlossene „Rundling“ um die St. Lambertus Kirche, bergische Schieferhäuser in der Oberstadt, gründerzeitliche Ensembles und einzelne Stadtvillen prägen zusammen mit typischen Innenhöfen die Gestalt der Innenstadt. Andere Stadtbereiche sind durch homogene Siedlungsstrukturen mit zeitgenössischen stilistischen Merkmalen bestimmt (u.a. Kaldenberg und das Lönswegviertel). Auch finden sich zahlreiche bauliche „Zeitzeugen“ der industriellen Entwicklung Mettmanns, sowohl im Stadtkern als auch im weiteren Stadtgebiet. Kurzum: eine abwechslungsreiche Geschichte hat ihre Spuren in dieser Stadt hinterlassen. Die architektonische Moderne ist ebenfalls im Stadtgebiet mit zahlreichen Gebäuden vertreten bzw. in Planung (so das „schiefe Haus“ in der Breitestraße, die neue Polizei-wache, das Mettmanner Hofhaus, die Siedlung am Schellenberg u.a.).
Perspektiven:Grundsätzlich muss für die noch erhaltenen historischen Gebäude der Erhalt die oberste Priorität haben. Situationsgemäße Objekt- und Ensemblesanierung, jeweils mit ganz konkreten Zielsetzungen und adäquaten Nutzungsplänen, sind heutzutage in der Stadtentwicklung längst Standard, also auch in Mettmann möglich. Wichtig ist hier auch eine deutlichere öffentliche Wahrnehmung des Umgangs mit alter Bausubstanz. Seitens der Stadtverwaltung ist dazu neben der Durchsetzung einer Gestaltungssatzung vor allem die Erstellung eines detaillierten Denkmalpflegeplans für die historische Bausubstanz in Anlehnung an das ältere Verzeichnis historischer Häuser unverzichtbar. Dabei sollte nicht nur den Einzelgebäuden Rechnung getragen werden, sondern auch, wie das Beispiel des alten Amtsgerichtes zeigt, vor allem auch dem Ensembleschutz. Für die zukünftige Stadtgestaltung ist ein sorgfältig fortgeschriebenes Baulückenkataster ebenso von grundlegender Bedeutung.
Eine dauerhafte Wertschätzung und In-Wert-Setzung der historischen Bausubstanz gründet allerdings auf einer kritischen, aktiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, auch und besonders mit deren Brüchen und Wendepunkten. Fehlendes Geschichtsbewusstsein führt zur oberflächlichen Verschönerung von Gebäuden und Baugruppen, kaum jedoch zur Identifikation mit der Stadt. Neben den Darstellungen der positiven Ereignisse ist zukünftig auch eine ehrliche und lebendige Auseinandersetzung mit den kritischen Phasen der Stadtentwicklung (Industrialisierung, Jahrhundertwende, NS-Zeit) erforderlich, welche bisher noch unzureichend aufgearbeitet wurden. In Publikationen der Stadt (wie sie zum Beispiel die Festschrift zur 1100 Jahr-Feier darstellte) sollten dementsprechend nicht nur die positiven Ereignisse der Stadtgeschichte erwähnt werden. Gerade aufgrund der jahrzehntelangen Zuwanderungen eine sollte die Geschichte unserer Stadt bei allen Bevölkerungsgruppen viel stärker zum Thema gemacht werden. Wettbewerbe und spezielle Kinderführungen zur Stadtgeschichte, Begegnungen mit Zeitzeugen in generationenübergreifenden Gesprächsrunden sowie Hinweistafeln, welche die Geschichte der Gebäude und Ensembles erläutern und interessante Querverweise innerhalb der Stadt aufzeigen, können zu solch einem verbesserten Stadtgeschichtsbewusstsein beitragen.
Darüber hinaus muss seitens der Stadtverwaltung eine konsequente Werbung für eine stärkere Sanierungs- und Investitionsbereitschaft bei historischer Bausubstanz erfolgen. Das Hauptproblem der Finanzierung solcher Erhaltungsmaßnahmen kann nur langfristig und strategisch angegangen werden. Die unterschiedlichen Interessenslagen der Eigentümer betroffener Gebäude sind dabei der Ausgangspunkt. Eine verantwortliche Stadtverwaltung wird notwendige Eigeninitiativen anstoßen, Hauseigentümer situationsgerecht und fachlich qualifiziert beraten und entsprechende Maßnahmen koordinieren. Insbesondere gilt es, die Möglichkeiten öffentlicher Förderungsinstrumente für betroffene Eigentümer transparent zu machen. Steuerliche Vergünstigungen und zins-günstige öffentliche Kredite werden zu selten in Anspruch genommen, weil das Wissen um sie bei den Förderberechtigten häufig nicht ausreichend vorhanden ist. Formelle Voraussetzung solcher Förderprogramme ist allerdings immer ein städte-bauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen der geplanten Sanierung festgeschrieben sind. Die im Innenstadtkonzept der Verwaltung vorgeschlagene Aufwertung der innerstädtischen privaten Hofflächen könnte auf einer solchen Grundlage besser realisiert werden.
Verstärktes bürgerschaftliches Engagement sollte immer dort stattfinden, wo inner-städtische Bereiche von wesentlicher Bedeutung für die gesamte Innenstadt sind, Hier kommt den Grundstückseigentümern eine hohe Verantwortung zu, denn stadtbildprägendes Eigentum verpflichtet in besonderer Weise. Die Möglichkeiten zu entsprechenden öffentlich-privaten Partnerschaften sollten auch hier ernsthaft geprüft werden, da sie dringend notwendige Maßnahmen zur Stadtbildverbesserung effektiver durchsetzen könnten als dies bisher auf rein freiwilliger Basis geschieht. Wo freiwilliges bürgerschaftliches Engagement entsteht, kann die langfristige effektive Beteiligung kompetenter Gestaltungsbeiräte im Stadtentwicklungsprozess sinnvoll sein.
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