Bilanz:Der Grüngürtel um das Stadtgebiet Mettmanns sowie die innerstädtischen Grünbereiche sind nicht nur in ihrer Funktion für die Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Ziele des Natur- und Artenschutzes. Die globale Notwendigkeit, eine hohe Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, beginnt schon auf kleinräumiger Ebene und bedarf entsprechender Biotopvernetzungen. Diese Aufgabe kommt dem Grüngürtel um die Stadt zu, der wiederum in einen regionalen Grünzug, ausgehend von Velbert und Wuppertal, eingebunden ist. Auf Mettmanner Gebiet besteht dieser Grünzug im Wesentlichen aus mehreren Bachtälern, beispielsweise dem Mettmanner Bachtal, dem Stinderbach- und dem Schwarzbachtal sowie dem Neandertal, in denen bedeutende Naturschutz- und FFH-Gebiete liegen. In solchen Flora-Fauna-Habitaten sind nach europäischem Recht überregional bedeutsame Naturressourcen unter Schutz gestellt. Die Stadt Mettmann ist also mit ihrer Siedlungsentwicklung mitverantwortlich für den Schutz wertvollster Naturräume. Diese wiederum sind von ihren klimaökologischen Auswirkungen wesentlich für die Lebensqualität in der Stadt und ihrem Umland. Infolge der massiven Bautätigkeit der vergangenen Jahrzehnte und der rasanten Ausdehnung der Siedlungsgebiete nach Westen, Richtung Laubacher Tal, wurden natürliche Überschwemmungs- und Feuchtgebiete des Laubachs zerstört oder durch unzureichende Pufferzonen nicht ausreichend geschützt. Die Verbindung des Laubachtals zum Außenbereich ist darüber hinaus durch den Bau der K 18 wesentlich beeinträchtigt. Die verbliebenen Bereiche des Laubachtals wurden auf Initiativen der Naturschutzverbände schließlich als Naturschutz und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, um die ökologische Funktionsfähigkeit des Bachtals nicht weiter zu gefährden. Neben dem naturräumlich wertvollen, aber sensiblen Außenbereich ist der Siedlungsbereich der Stadt von zahlreichen Grünbereichen verschiedenster Größe und Qualität geprägt. Mettmann ist durchaus eine „grüne“ Stadt, wenn auch das Grün nicht immer ausreichend wertgeschätzt und gepflegt wird. Pflanzaktionen wie „Mettmann blüht auf“ verschönern zwar für einige Wochen das Innenstadtbild, haben jedoch keine langfristigen ökologischen Verbesserungen in der Innenstadt zur Konsequenz. In einzelnen Neubaugebieten wurden Auflagen zur naturnahen Bepflanzung in den Bebauungsplänen festgesetzt. Viele Gärten dieser Gebiete, welche teils direkt an öko-logisch wichtige Bereiche anschließen, sind jedoch von naturräumlich wertvoller, adäquater Bepflanzung weit entfernt. Aus der Bilanz zur Mettmanner Verkehrssituation schließlich geht hervor, dass das Stadtklima ganz besonders unter einem unnötig hohen und schlecht geführten Verkehrsaufkommen leidet. Beim Wohnungsbau bleibt festzustellen, dass in allen Neubaugebieten auf (mittlerweile sehr vielseitig einzusetzenden und teilweise noch geförderten) Solarenergieanlagen weitestgehend verzichtet wurde sowie unnötige Flächenversiegelungen durch vollflächige Pflasterungen der Stellplatzflächen erfolgte. Fassaden- und Dachbegrünungen finden sich nur vereinzelt in den Stadtgebieten, keinesfalls jedoch in dem für ein verbessertes Stadtklima notwendigen Ausmaß. Die Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 ist in Mettmann bisher gescheitert. Obwohl der Kreis Mettmann seit 1997 Mitglied im Klimabündnis ist und mit dem Projekt EUROGA 2002 über Verwaltungsgrenzen hinaus ein umweltverträglicher Tourismus gefördert werden sollte, sind in unserer Stadt selbst bisher keine tragfähigen Institutionen entstanden, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung effektiv umzusetzen.
Perspektiven:Ökologie und Klimaschutz in unserer Stadt dürfen keine isolierten Aufgaben sein und beliebig hinter andere Maßnahmen zurückgestellt werden. Untrennbar mit allen Lebensbereichen verbunden sind sie daher genau wie die sozialen Fragen als Querschnittsaufgaben für alle Themen der Stadtentwicklung zu begreifen. Die gesetzlichen Regelungen zum Landschafts-, Natur- und Klimaschutz miteinander zu vernetzen und auf lokaler Ebene konsequent umzusetzen, bleibt die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger und der kommunalen Verwaltung. Genauso dringlich stehen eine stärkere Verkehrsvermeidung und die Optimierung des Verkehrsflusses auf der Agenda.
Darüber hinaus jedoch gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zahlreiche Möglichkeiten zu aktivem Klimaschutz und ökologisch sinnvollem Handeln. Solarenergie nutzen, unnötigen Autoverkehr und Flächenversiegelung auf dem heimischen Grundstück vermeiden, Fassadenbegrünung anlegen und naturnahe Bepflanzungen den Exoten gegenüber bevorzugen (z.B. Haselnuss statt Bambus): all dies sind private Entscheidungen mit auch öffentlicher Wirkung. Und genau deshalb ist hier eine wesentlich stärkere Beteiligung der öffentlichen Verwaltung und der Kommunalpolitik gefordert. Gezielte Information und situationsgerechte Beratung der Bürgerinnen und Bürger können wesentlich zu ökologisch verantwortlicherem Alltagshandeln beitragen. Beratung über Fördermöglichkeiten (zur Solarenergie, ökologischem Bauen, Energiesparmaßnahmen) und fachlich kompetente Unterstützung bei deren Beantragung sind notwendig. Ähnlich der Arbeitsweise des Bürgerbüros ist eine städtisches „Öko-Beratungszentrum“ denkbar – auch hier wieder mit Unterstützung seitens der Wirtschaft und privater Initiativen. Analog zum Energiemanagement für den kreiseigenen Gebäudebestand sollte in unserer Stadt ebenfalls ein Energiemanagement für alle öffentlichen Gebäude stattfinden mit dem Ziel, die möglichen Energieeinsparpotentiale zu erkennen und umzusetzen.
Wenn das Ziel einer ökologisch verantwortungsvollen Stadtentwicklung verbindlich in einem Gesamtkonzept festgelegt wird, besteht schließlich auch die Möglichkeit, bei Verkauf städtischer Grundstücke und der Ausschreibung von Bauprojekten durch ökologische Ausschreibungskriterien gezielt Einfluss auf die Qualität der Baumaßnahmen zu nehmen. Investoren brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Festsetzungen. In diesem Zusammenhang kommt auch der städtischen Wirtschaftsförderung eine zentrale Rolle zu. Bei der Auswahl zukünftiger Gewerbeansiedlungen müssen verbindlich festgelegte, ökologisch orientierte Auswahlkriterien konsequent umgesetzt werden. Statt lediglich einen nachsorgenden Umweltschutz bei den vorhandenen und ansiedlungswilligen Betrieben einzufordern, sollten insbesondere die zukunftssicheren Dienstleistungsbranchen des „vorsorgenden“ Umweltschutzes gefördert werden. Größtmögliche Umweltverträglichkeit der Produktionsverfahren (z.B. energie- und flächensparend), nachgewiesen durch entsprechende Zertifikate, sollte das Qualitätsmerkmal der Mettmanner Wirtschaft werden. Entsprechend zielgerichtet sollte seitens der Wirtschaftsförderung aktiv nach geeigneten Unternehmen gesucht werden, die in Zukunft den Wirtschaftsstandort Mettmann bereichern sollen.
Ähnlich der Notwendigkeit zu einem bewussteren Umgang mit der gebauten Umwelt bedarf es zukünftig auch einer Kultur der Achtsamkeit gegenüber dem natur-räumlichen Potential unserer Stadt. Vielfältige Möglichkeiten, Natur und Freiräume zu erleben, sind hier jedoch die Voraussetzung für die Bereitschaft dazu. Patenschaften für einzelne Bäume und kleine Grünbereiche in der Stadt sowie Ideenwettbewerbe zum Innenstadtgrün sind dabei die eine Seite. Auf der anderen Seite gilt es, die Natur insbesondere für Kinder und Jugendliche intensiver erlebbar zu machen: Naturspielflächen mit Bachläufen, Kletterbäumen und Versteckgebüschen sind daher wichtiger als die üblichen „Normspielplätze“. Ein naturnaher Ausbau bzw. Rückbau der Mettmanner Bachläufe und entsprechende Bachpatenschaften durch Vereine, Schulen und bürgerschaftliche Initiativen wären dazu anzustreben und zu unterstützen. Eine verstärkte städtische Kooperation mit der Landwirtschaft in Mettmanns Umgebung könnte schließlich entscheidend dazu beitragen, Flächennutzungskonflikte abzubauen und den Naturraum verfügbar zu machen, beispielsweise durch die Überlassung kleiner Restflächen für naturnahe Spielflächen.
Um dem langfristigen Schutz der Natur- und Freiflächen Rechnung zu tragen gilt es, deutliche Siedlungs- und Nutzungsbegrenzungen zu vereinbaren und verbindlich festzulegen. Eine Besiedlung und siedlungsähnliche Nutzung jenseits der K 18 darf nicht mehr erfolgen. Des weiteren sollen keine potentiellen Gewerbeflächen im östlichen K 18 –Bereich mehr vorgesehen werden, gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Verkaufsschwierigkeiten der erschlossenen Gewerbeflächen in Mettmann West. Und schließlich muss auch über eventuelle Umwidmungen potentieller Gewerbeflächen nachgedacht werden mit der Zielsetzung des Freiraumschutzes, der Naherholung und der Landschaftserhaltung. Unverzichtbar ist daher die Aufstellung und sorgfältige Fortschreibung eines Brachflächenkatasters, um wertvolle Freiflächen und Böden vor unangemessener Inanspruchnahme zu schützen und gewerbliche Altstandorte für neue Funktionen in Wert setzen zu können. Den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend kann dies durch Renaturierungen oder durch neue gewerbliche Nutzungen geschehen.
|